Haftpflichtversicherung für Mitglieder des Österreichischen Sportlehrerverbandes

Die wichtigsten Eckdaten unserer Haftpflichtversicherung sind:

  • Versicherungsschutz aufgrund der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts (AHVB und EHVB 2006)
  • Pauschalversicherungssumme von 1.000.000 Euro bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die auf die versicherte Person zurückzuführen sind
  • Versicherungsschutz gegen Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes bis zu 3.633,64 Euro
  • Versicherungsschutz bei Beschädigung von Gegenständen von Sportschülern
  • Versicherungsschutz zur Abwehr unbegründeter Ansprüche

Bitte beachten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, speziell Artikel 3.

Als Sondervereinbarung zum Versicherungsvertrag gilt folgendes:

Der örtliche Geltungsbereich wird über Österreich hinaus auf alle Staaten der Erde - ausgenommen USA, Kanada und Australien - ausgedehnt. Versicherungsschutz besteht damit für alle Schadenersatzverpflichtungen (nicht nur Sozialversicherungsregresse) die gegen eine(n) Sportlehrer(in) erhoben werden - der Versicherungsfall/das Schadensereignis darf eben nur nicht in den oben genannten Ländern eingetreten sein, sonst aber in jedem Land der Erde.

Bei Fragen in Erledigungsangelegenheiten kontaktieren Sie bitte unseren Pressereferenten

Karl Brünner, OSR,
Ottakringer Straße 11/1, 1170 Wien,
Telefon und Fax: 01/ 408 16 39
Email: office@sportlehrerverband.at

Kommentar von Otto F. Serloth zur Sportlehrerversicherung:

Werte Kollegen!

Wir bieten die beste Sportlehrerversicherung mit hohem Deckungsrisiko, die im Mitgliedsbeitrag des ÖSLV enthalten ist. Dieses Angebot können wir nur wegen des hohen Mitgliederstandes zu diesen einmaligen Konditionen aufrecht erhalten.

Der Versicherungsvertrag wurde zwischen Versicherung und ÖSLV abgeschlossen. Wir müssen der Versicherung außer bei Kletterern keine Namen bekanntgeben. Der ÖSLV hat nur eine Polizze und kann daher nicht jedem Mitglied eine eigene Polizze ausstellen. Wir haben uns verpflichtet, alle Schadensfälle über ihre Rechtfertigkeit zu überprüfen, bevor wir sie an die Versicherung weiterleiten. Diese Überprüfung beinhaltet hauptsächlich, ob Sie uns ein Zeugnis der Sparte, in der Sie unterrichten, vorgelegt haben.

Wenn Sie in einer Sportart unterrichten, in der Sie uns kein von einem Sportverband oder der Bundessportakademie ausgestelltes Zeugnis vorgelegt haben, können wir Ihnen in dieser Sparte auch keinen Versicherungsschutz anbieten, ohne in die Gefahr eines Versicherungsbetruges zu geraten. Daher können Schadensmeldungen ausschließlich über den ÖSLV an die Versicherung weitergeleitet werden.

Wir ersuchen Sie daher zu Ihrem eigenen Schutz keinerlei Absprachen mit der Versicherung zu tätigen, insbesondere wenn wir keine Kenntnis davon haben.

Wie bemühen uns sehr, dieses einmalige Angebot aufrecht zu erhalten und hoffen auf Ihr Verständnis und Vertrauen, so wie es in den vergangenen Jahren auch gewesen ist.

Im Schadensfall ist folgendes zu tun:

Schreiben Sie bitte bei einem Schaden sofort einen Schadensbericht mit allen Einzelheiten, um sich später auch wirklich an alles erinnern zu können, und heben Sie diesen gut auf. Schicken Sie uns umgehend eine umfassende Schadensmeldung mit Angabe eventueller Zeugen, die den Unfall gesehen haben und bezeugen können, dass Sie sich keiner groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht haben. Tätigen Sie keine Absprachen, die einen Schuldanspruch an Sie erwirken könnten.

Das hilft Ihnen im Falle einer gerichtlichen Verhandlung und der Versicherung zur Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen dritter.

Da ich glaube, dass wir alle unsere Arbeit sehr sorgfältig und umsichtig erledigen, wünsche ich Ihnen und uns, dass wir von Schäden verschont bleiben.

Mit sportlichem Gruß

Otto F. Serloth
Präsident des ÖSLV